Dorfladen Paunzhausen eG

Fragen und Antworten zum Eintrittsgeld

Q: Was ist das Eintrittsgeld?

A: Das Eintrittsgeld ist ein Betrag, der zusätzlich zu dem Anteilspreis bei späterem Kauf eines Anteils nach der Gründung bezahlt werden muss.

 

Q: Warum Eintrittsgeld?

A: Die Genossenschaft erwirtschaftet Gewinne, die in Rücklagen übernommen werden. Dieses Geld gehört den bestehenden Genossen. Würde man die Genossenschaft schließen, so würden die Gewinne anhand der Anteile auf die Genossen aufgeteilt. Sollte ein neuer Anteil verkauft werden ohne Eintrittsgeld, so hätte dieser Anteil die gleichen Rechte auf die Gewinne wie die alten Anteile. Und dies wäre gegenüber den -alten- Genossen unfair. Das Eintrittsgeld bezahlt daher die bereits erzielten Gewinne der -alten- Genossen ein.

 

Q: Wie errechnet sich das Eintrittsgeld?

A: Jedes Jahr nach dem Jahresabschluss werden die erzielten Gewinne zusammengerechnet und durch die Anteile geteilt. Dies ergibt das Eintrittsgeld. Hat die Genossenschaft bspw. € 5.000,-- Gewinn erzielt und hätte 250 Anteile, so ergibt das eine Erhöhung des bereits bestehenden Eintrittsgeld um € 20,-- .War die Höhe des Eintrittsgelds im Vorjahr € 30,-- , so wird dies zum aktuellen Eintrittsgeld addiert. € 30,-- + € 20,-- = € 50,-- = neues Eintrittsgeld.

 

Q: Das erschwert doch den weiteren Verkauf von Anteilen?

A: Im Prinzip nicht! Wie oben beschrieben ist das Eintrttsgeld eine Einbezahlung des bereits erwirtschafteten Gewinns. In manchen Genossenschaften ist es auch sinnvoll keine weiteren Anteile mehr zu verkaufen, da die Genossenschaft gar kein Geld mehr braucht. Was soll der Vorstand mit dem Geld tun? Er darf es nur sicher anlegen, es ist ja das Geld der Genossen. Das bedeutet bspw. auf einem Sparbuch. Und dies bringt keinen großen Gewinn. Risikoanlagen sind natürlich absolut verboten, da man das Geld der Genossen nicht riskieren darf.

 

Q: Was mache ich, wenn ich wegen dem Eintrittsgeld keinen Anteil erwerben möchte, aber trotzdem die Genossenschaft unterstützen will?

A: Am Besten das Angebot der Genossenschaft nutzen. Wenn die Genossenschaft weiterhin schwarze Zahlen schreibt, dann haben wir es geschafft den Zweck der Genossenschaft zu erfüllen: Zweck der Genossenschaft ist die Sicherstellung der Nahversorgung mit Lebensmittel.